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Fortgeschrittene Wertpapiergeschäft
Teil II : "Prozessablauf Wertpapiergeschäft" - Fortsetzung
Order-Routing |
- Best Execution
bestmögliche Orderausführung aufgrund der
MiFID-Richtlinie.
KZ
- Kurszuteilung
- Ausführungsanzeige
die Ausführungsanzeige dient vor allen Dingen
institutionellen Anlegern, eine Bestätigung zu
bekommen, dass die Order ausgeführt wurde.
- Ausführungsbestätigung
die Ausführungsbestätigung dient vor allen
Dingen institutionellen Anlegern, eine Bestätigung
mit den effektiven Ausführungsdaten zu bekommen
- quasi eine vorweggenommene Wertpapierabrechnung.
- Generierung §9-Meldung
Erstellung einer sekundengenauen §9-Meldung.
ABR
- Abrechnung
- Abrechnung
des Wertpapiergeschäftes und Ermittlung der effektiven
Abrechnungsdaten (Provisionen, Courtage, Fremde Spesen,
Ausmachender Betrag)
- Effektenjournal
Abstimmung der Börsengeschäfte
- Abgeltungsteuer
Berechnung der Veräußerungsgewinn, Berücksichtigung
der Verlustverrechnungstöpfe, Berücksichtigung
des Sparerpauschbetrages
Settlement
-
Erfüllung der Börsengeschäfte,
Lieferung der Stücke und Geldübertrag in Verbindung
mit der Lagerstelle (LAG)
- Exkurs: Dotationskonto
Dotationskonten sind bei der Bundesbank eingerichtete
Konten für die Abwicklung von Bargeldgeschäften.
LAG
- Zentralverwahrer (Wertpapiersammelbank)
- die Lagerstelle übernimmt
die Verwahrung der Wertpapiere und führt den
Übertrag von Wertpapieren in Form effektiver
Stücke oder von Bucheinträgen durch.
- Clearstream Banking
ist alleiniger Zentralverwahrer in Deutschland - für
luxemburgische und inländische Wertpapiere.
- die Bank verschafft
ihren Kunden beim Kauf von Wertpapieren Miteigentum
an dem Sammelbestand der Wertpapiere der Wertpapiersammelbank
(Girosammelverwahrung - auch GS-Gutschrift genannt).
- es gibt insgesamt
3 verschiedene Arten der Verwahrung:
- Streifbandverwahrung
(Sonderverwahrung)
effektive Stücke, gesonderte Aufbewahrung
im Banktresor.
- Girosammelverwahrung
stückelose Umbuchung (von Konto zu Konto)
mittels Wertapierschecks (= Effektengiroverkehr).
- Wertpapierrechnung
kommt zur Anwendung bei ausländischen Wertpapieren.
Der Depotkunde erhält von seiner Inlandsbank
für seine im Ausland erworbenen und dort
verwahrten Wertpapiere eine Gutschrift in Wertpapierrechnung
(WR-Gutschrift).
Nachfolgend ein Beispiel
einer Verbuchung eines Wertpapiergeschäftes im Zusammenspiel
mit den Konten des Zentralverwahrers (LAG) :
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